Werbebanner Ortseinfahrt Latsch
- PVC-Banner Frontlit 510 g/m² – robust & für den Außenbereich geeignet
- Hohlsaum oben & unten – passend für die vorgesehene Bannerbefestigung
- Oberes & unteres Element separat – passend für die Werbeanlage in Latsch
Werbebanner Gemeinde Latsch – aufmerksamkeitsstarke Präsentation für Veranstaltungen | Flamingo Druckparadies
Mit den Werbebannern für die Gemeinde Latsch präsentieren Sie Veranstaltungen, Aktionen, Hinweise oder besondere Angebote direkt an der Ortseinfahrt. Die großformatigen Banner bieten eine gut sichtbare Werbefläche und eignen sich ideal für Gemeinden, Vereine, Veranstaltungen und lokale Aktionen.
Die Banner werden aus robustem PVC-Banner Frontlit mit 510 g/m² gefertigt und im hochwertigen Digitaldruck vollflächig bedruckt. Das Material bietet eine stabile und strapazierfähige Grundlage für den Einsatz im Außenbereich und sorgt für eine gute Sichtbarkeit Ihrer Gestaltung.
Für die entsprechende Werbeanlage in Latsch besteht das System aus einem oberen und einem unteren Bannerelement, die separat bestellt werden können. Beide Elemente werden jeweils mit Hohlsaum an der Ober- und Unterseite gefertigt und sind dadurch für die vorgesehene Befestigung vorbereitet.
Oberes Bannerelement: 170 × 235 cm
mit Hohlsaum oben und unten
Unteres Bannerelement: 170 × 115 cm
mit Hohlsaum oben und unten
Die beiden Elemente sind separat im Konfigurator bestellbar. So können Sie genau das benötigte Bannerelement für Ihre Werbeanlage auswählen.
Der Druck erfolgt auf PVC-Banner Frontlit 510 g/m² mit hochwertigem Digitaldruck. Die Banner eignen sich besonders für Veranstaltungen, Feste, kulturelle Veranstaltungen, Vereinsaktivitäten, saisonale Aktionen und Informationen im öffentlichen Raum.
Wichtiger Hinweis: Die angebotenen Banner sind Druckprodukte für die bestehenden Werbesysteme der jeweiligen Gemeinden. Flamingo Druckparadies ist weder Betreiber noch Eigentümer dieser Werbeflächen und übernimmt ausschließlich die Produktion der Drucke. Genehmigungen, Termine, Montage durch die Gemeinde und Nutzung der Werbeflächen sind vorab direkt mit der jeweiligen Gemeinde abzuklären. Die Flächen sind insbesondere für Gemeinden, Vereine, Veranstaltungen und Feste vorgesehen. Gewerbliche Firmenwerbung ist nicht automatisch zulässig und muss von der jeweiligen Gemeinde genehmigt werden. Bei Auswahl von Versand ist die Zustellung ausschließlich an eine Lieferadresse innerhalb der jeweiligen Gemeinde bzw. deren PLZ-Gebiet möglich.
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